Führerschein mit 17
Seitdem der Gesetzgeber grünes
Licht für die 17-jährigen gegeben hat, ist es nun möglich, mit Wirkung
vom 1.10.2005 die Antragstellung für diese entgegen zu nehmen. Zudem
können die Schüler/innen die Klasse BE/Anhänger mit beantragen.
Zur Antragstellung / Abgabe ist ein Passfoto, ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs / Sofortmaßnahmen am Unfallort erforderlich.
Die jeweiligen Begleitpersonen werden entsprechend eingetragen.
Folgende Voraussetzungen sind u.a. zu erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis
- Maximal 1 Punkt / Eintrag im Verkehrszentralregister
Weitere Informationen hierüber erteilen die jeweiligen Stadt- / bzw. Kreisverwaltungen. Der Antrag kann beschleunigt bearbeitet werden, wenn die angegebenen Begleitpersonen im Vorfeld eine Karteikartenabschrift Ihrer Ihrer damaligen ausstellenden Führerscheinstelle vorlegen können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dies von Seiten der Verwaltung veranlasst.
Antragstellung zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann frühestens 6 Monate im Voraus erfolgen.